Samstag, 18. September 2010

Politik in Freiburg



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Das mit der jetzigen Politik in Freiburg gefällt weder mir persönlich noch 1000nde andere MitbürgerInnen aus Freiburg und Umgebung.
!!DESWEGEN BIN ICH FÜR EINE 100% DEMOKRATIE IN FREIBURG!!

Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de
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Lexikon

Demokratie

(griech.) D. ist ein Sammelbegriff für moderne Lebensformen und politische Ordnungen.
D. ermöglicht insofern moderne Lebensformen, als sie
a) die Freiheit individueller Entscheidungen und Handlungen sowie individuelle Verantwortung ermöglicht,
b) die individuelle Gleichheit vor Recht und Gesetz garantiert sowie Minderheiten schützt und
c) zahllose Formen gesellschaftlicher Vereinigungen ermöglicht, d.h. kollektives und solidarisches Handeln auf eine freiwillige Grundlage stellt (und z.B. in Form der Koalitionsfreiheit schützt).

D. schafft die Grundlage für eine Vielfalt moderner politischer Ordnungen, deren gemeinsames Kennzeichen die Volkssouveränität und die Beschränkung politischer Herrschaft ist:

In Demokratien ist:
1) das Volk oberster Souverän und oberste Legitimation politischen Handelns. Das bedeutet i.d.R. jedoch nicht, dass das Volk unmittelbar die Herrschaft ausübt.

Vielmehr sind:
2) die modernen Massen-D. durch politische und gesellschaftliche Einrichtungen (Parlamente, Parteien, Verbände etc.) geprägt, die die Teilhabe des größten Teils der Bevölkerung auf gesetzlich geregelte Teilhabeverfahren (z.B. Wahlen) beschränken. Genauer wird zwischen repräsentativer D. (in der gewählte Abgeordnete das Volk "in seiner Gesamtheit vertreten") und direkter D. (z.B. einigen Bundesstaaten der USA, in der CH) unterschieden.

3) Die Ausübung politischer Herrschaft wird zunächst durch das Rechtsstaatsprinzip beschränkt, indem die Grund- und Menschenrechte sowie die politische Organisation und die Verteilung der politischen Zuständigkeiten in (i.d.R. schriftlich niedergelegten) Verfassungen garantiert werden. Diese Rechte und Regelungen sind darüber hinaus einklagbar und gelten insbesondere gegenüber den staatlichen Gewalten (Rechtsstaatsprinzip).

4) Unmittelbar wird die politische Machtausübung durch die horizontale Gewaltenteilung moderner D. (Legislative, Exekutive, Judikative), die zu einer gegenseitigen Abhängigkeit und Kontrolle der staatlichen Organe führt, und durch einen mehrstufigen Staatsaufbau beschränkt, wie er besonders in der vertikalen Gewaltenteilung föderativer Staaten (Bundesstaaten) sichtbar wird.

5) Weitere wichtige mittelbare Beschränkungen politischer Macht ergeben sich aus der Kontrolle durch freie Medien (sog. Vierte Gewalt) und der Freiheit zum politischen Engagement in Parteien und Verbänden, Interessengruppen und Initiativen etc. Dieses Engagement kann Grundlage für weitere Demokratisierungsprozesse sein.


Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.


Zum anderen möchte wir in Freiburg mehr
Bürgerentscheide sowie mehr Bürgerbeteilungen

mehr Mitsprache/Mitbestimmungsrechte

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

"Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind die mächtigsten Instrumente, die Bürgern zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Gemeinde ... zu beeinflussen." (Roman Huber, Bundesgeschäftsführer Mehr Demokratie e.V.)
Wo laufen in Baden-Württemberg aktuell Bürgerbegehren? Wo finden bzw. fanden Bürgerentscheide statt? Und was sind Themen und Ergebnisse der Initiativen?
Diese Seite informiert über aktuelle Fälle und soll dazu aufmuntern, selbst ein Bürgerbegehren zu initiieren.
Sie finden hier die aktuellen Verfahrren.
Hinweis: Mehr Demokratie e.V. steht in keiner organisatorischen Verbindung zu den Initiatoren von Bürgerbegehren.

Umweltverbände und der Verein Mehr Demokratie fordern Bürgerentscheide auch zu Bebauungsplänen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg, der Naturschutzbund (Nabu) und der Verein Mehr Demokratie e.V. schlagen Alarm: Die Rechtsprechung bremst die Demokratie aus. Alles, was mit der kommunalen Bauleitplanung zu tun hat, ist für eine bürgerschaftliche Mitwirkung tabu. Die drei Verbände forderte die Landesregierung auf, die gesetzliche Grundlage, die Gemeindeordnung, zu novellieren.
Unter "Bürgerbegehren und Bauleitplangung" finden Sie dazu Hintergrundinformationen.



Stellungnahme zu "Bilanz und Reformbedarf für direkte Demokratie in Baden-Württemberg"

Anmerkungen zur Antwort des Innenministeriums v. 4. 3.2008 auf die Große Anfrage der Fraktion GRÜNE zu Bilanz und Reformbedarf für direkte Demokratie in Baden-Württemberg: Stellungnahme von Prof. Roland Geitmann.

Die Landesregierung nimmt Mängel bei den direktdemokratischen Regelungen im Land nicht wahr. Diese Erkenntnis zieht Mehr Demokratie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Große Anfrage der Grünen zum Thema. So fehlen etwa in der amtlichen Statistik viele unzulässige Bürgerbegehren. Gleichzeitig will die Landesregierung nicht wahrhaben, dass die gesetzlichen Fallgruben bislang Volksbegehren in Baden-Württemberg verhindert haben.



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